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Trauung
Zweimal ja und Gottes Segen - das ist die kirchliche Trauung. Viele Paare entscheiden sich ganz bewusst für diese Form, weil sie ihr gemeinsames Leben feiern und um gute Begleitung bitten wollen.
Wer heiratet, sagt zunächst vor dem Standesamt ja. Damit haben die Eheleute zwar den Segen des Staates, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Finanzamts. Aber: Reicht das für gute und für schlechte Tage?
Eine kirchliche Heirat ist mehr: Zwei Menschen sagen auch vor Gott, dass sie sich füreinander entschieden haben und immer wieder neu für ihre Liebe sorgen wollen. Zugleich bekommen die beiden etwas für ihren gemeinsamen Weg: Gottes Segen und die Unterstützung der Gemeinde. Denn auch zu zweit ist es gut zu wissen, dass wir von etwas Größerem getragen sind. Schön, wenn Sie sich trauen!
Soll ich in einem weißen Brautkleid heiraten oder nicht? Diese und andere häufig gestellte Fragen werden hier beantwortet...
Machen Sie einen Terminplan. Fragen Sie spätestens ein halbes Jahr vorher die möglichen Termine Ihrer kirchlichen Trauung bei Ihrem Pastor und bei der Verwaltung der Kirche an. Bei katholischen oder ökumenischen Trauungen sollten Sie wegen dem vorhergehenden Brautexamen noch früher anfragen. Machen Sie etwa vier Wochen vorher einen Termin für das Traugespräch aus. Melden Sie sich beim Pastor in der Gemeinde des Bräutigams oder der Braut. Auch beim Pastor der Gemeinde, in deren Bereich die zukünftige Wohnung des Ehepaares liegt, kann getraut werden. Bedenken Sie bei der Bestellung des Blumenschmucks auch den Schmuck der Kirche.
Nach evangelischem Verständnis gehört zur Eheschließung die kirchliche Trauung, bei der Gottes Wort über die Lebensgemeinschaft von Frau und Mann verkündigt wird. Das Brautpaar verspricht sich vor Gott und der Gemeinde lebenslange gegenseitige Liebe, Achtung, Fürsorge und Treue. Die Gemeinde erbittet für die Eheleute Gottes Beistand und Segen.
Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung sind:
Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an
Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander. Diese können z.B. darin begründet sein, dass das Paar rechtliche Vereinbarungen getroffen hat, die dem christlichen Eheverständnis widersprechen (Einschränkungen der Fürsorgepflicht, o.ä.).
Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.
Das bleibt Ihnen überlassen. Das weiße Brautkleid ist nur eine von vielen Brautkleidtraditionen. Die Bedeutung als "jungfräuliches Gewand" hat es längst verloren.
Hochzeitsjubiläen sind Feste, die an den Hochzeitstag erinnern sollen. Sie bieten die Gelegenheit, sich zu besinnen und freudig an das Fest anzuknüpfen. Im Laufe der Zeit haben sich unterschiedliche Traditionen und Bräuche entwickelt. Die Silberhochzeit und Goldene Hochzeit sind vielen ein Begriff. Es gibt aber auch andere Gelegenheiten, sich an den Hochzeitstag zu erinnern. Es muss nicht immer ein größeres Jubiläum sein. Die Symbolik der aufgeführten Jubiläen wird durch die Dauer der Ehe und durch die mitgebrachten Geschenke bestimmt.
Ein Hochzeitsjubiläum kann auch mit einem Gottesdienst gefeiert werden. Sprechen Sie gern ihren Pfarrer/in an.
Eine kirchliche Handlung anlässlich einer Eheschließung ist grundsätzlich möglich, wenn ein Ehepartner nicht der Kirche angehört und wenn
dies dem ausdrücklichen Wunsch des evangelischen Ehepartners entspricht,
der andere Ehepartner dem zustimmt und sich bereit erklärt, die wesentlichenMerkmale des christlichen Eheverständnisses zu achten,
sich die Eheleute bereits auf eine christliche Erziehung etwaiger Kinder geeinigt haben,
die evangelische Ehepartnerin bzw. der evangelische Ehepartner die Möglichkeit haben, ihren Glauben und ihre kirchliche Bindung in der Ehe zu leben.
Der Traugottesdienst ist für Kirchenmitglieder kostenlos, da die anfallenden Kosten durch die Kirchensteuerzahlung abgedeckt sind.
Auch wenn nur ein Eheparnter Kirchenmitglied ist, wird keine Gebühr erhoben.
Sollten Sie nicht in ihrer zuständigen Kirchengemeinde heiraten wollen, können Sie sich an den Pastor oder die Pastorin ihrer Wunschgemeinde wenden, die dann mit Ihnen den Gottesdienst besprechen. Ein Anspruch auf einen Traugottesdienst außerhalb der eigenen Gemeindekirche besteht jedoch nicht. Kosten dürfen nach kirchlichem Recht nicht entstehen. Dieses ergibt sich aus dem Wesen der Kirchensteuer.
Seien sie beide mit ihrem Wunsch nach einem Trau-Gottesdienst in unserer Kirche willkommen.
Nein, das ist nicht möglich.
Seien sie beide in unserer Kirche willkommen. Die evangelische Kirche sieht für Paare mit einem christlichen und einem nichtchristlichen Partner den sogenannten "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung" vor. Der größte Unterschied zur kirchlichen Trauung ist das Fehlen der Traufragen. Gebete und Segnung können nach Absprache mit Ihrem Pastor Ihrer Situation entsprechend angepasst werden. Die katholische Kirche erlaubt unter Bedingungen eine kirchliche Trauung mit einem nichtchristlichen Partner.
Ökumenisch können Brautpaare heiraten, die unterschiedlichen Konfessionen angehören. Weder die evangelische noch die katholische Kirche verlangen heute noch den Konfessionswechsel eines der Ehepartner. Eine ökumenische Trauung ist formal entweder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand, oder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das dann die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Die Trauung folgt in der Regel dem Gottesdienstablauf der Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Die Trauung kann von einem oder von beiden Pastoren der Ehepartner geleitet werden. In den Vorbereitungen zur Trauung muss das Brautpaar mit beiden Pastoren sprechen, und die Pastoren sollten der ökumenischen Trauung zustimmen. Sollte die Trauung in einer evangelischen Kirche unter der Hauptverantwortung des evangelischen Geistlichen stattfinden, braucht der katholische Partner eine schriftliche Erlaubnis seines Pfarramtes (den Dispens). Sonst darf nur der katholische Geistliche die Trauung vollziehen.
Die katholische Kirche schreibt in der Regel den Ehepaaren eine katholische Erziehung vor. Trotzdem sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes die Konfession wählen, an der Ihre Familie eher teilnimmt.
Jeder Ehepartner gehört weiterhin zu seiner Konfession und Gemeinde. Das schließt nicht aus, dass ein Ehepartner an der anderen Konfession teilnehmen kann.
Eine Aufgabe des/r Pastors/in ist die Begleitung von Menchen auch in Krisensituationen. Welchen konkreten Formen und Rituale sinnnvoll und möglich sind, sprechen sie bitte mit ihrem Pastor/in ab. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es bisher in der Kirche nicht, allerdings wird es in letzter Zeit an verschiedenen Stellen diskutiert.
In der evangelischen Kirche sind alle Menschen mit ihren Fehlern und Schwächen willkommen. Dies gilt im besonderen Maße in Krisensituationen. Sollten Sie wieder einen Lebenspartner finden, kann selbstverständlich auch ein weiterer Traugottersdienst gefeiert werden. In der katholischen Kirche gibt es dagegen Einschränkungen. Nach katholischer Lehre sind Geschiedene von der Eucharistie (Abendmahl) ausgeschlossen, sobald sie eine neue Ehe oder eheähnliche Beziehung eingehen. Wenn Sie jedoch sexuell enthaltsam zusammenleben, wird Ihnen der Zugang zur Eucharistie eröffnet. Reden Sie mit Ihrem örtlichen Pastor über seine Einstellung dazu.
Die evangelischen Kirchen diskutieren z.Zt. die Möglichkeiten einer gleichgeschlechtlichen Segnung. Vereinzelt wurde diese Segnung schon praktiziert. Im konkreten Einzelfall sprechen sie ihren Pastor/in an.
Es gibt unterschiedliche Entwürfe für Segnungs-Gottesdienste. Suchen sie das klärende Gespräch mit ihrem Pastor/in, wie eine gottesdienstliche Feier gestaltet werden kann.
Natürlich. Sie schließen Ihre Ehe für die Zukunft und nicht rückwirkend auf Ihr bisheriges Leben.
Nein. Verhütung und Sexualität fallen nach evangelischer Sicht in die Verantwortung der Ehepartner. Sexualität ist nach Sicht der evangelischen Kirche nicht nur zur Fortpflanzung da. Sie ist ein möglicher Ausdruck von Liebe, engster körperlicher Zuneigung und Nähe, und darf auch einfach Freude machen. - Aber auch die katholische Kirche hat nichts gegen natürliche Verhütungsmethoden. Lediglich medizinische und technische Methoden werden abgelehnt.
Grundsätzlich findet die kirchliche Trauung nach der standesamtlichen Trauung statt. Die kirchliche Trauung sollte in kurzem Abstand nach der standesamtlichen Trauung stattfinden. In welchem Abstand Sie die kirchliche Trauung der standesamtlichen Trauung folgen lassen, hängt trotzdem von Ihnen ab. Meistens wird einen Tag nach dem Standesamt in der Kirche geheiratet. Es gibt aber auch Fälle in denen Jahre dazwischen liegen.
Nein. Trotzdem sollten Sie auf eine festliche Kleidung achten. Örtliche Traditionen können ebenfalls eine Rolle in der Kleidungswahl spielen.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche Traditionen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für Trauuungen festgelegt, teilweise können die Termine relativ frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Pastor absprechen. Einige Zeiten im Kirchenjahr (z.B.: die sog. Karwoche = die stille Woche vor Ostern) und einige Festtage sind üblicherweise als Termine ausgenommen.
Sprechen Sie beim Traugespräch diesen Wunsch an. In der Regel können Sie Teile der Trauzeremonie mitbestimmen.
Das hängt von der Kirche und den Verantwortlichen ab. Fragen Sie Ihren Pastor im Traugespräch danach. In unserem Pfarrbezirk bitten wir angesichts vieler hungernden Menschen in der Welt auf das Reis-Werfen zu verzichten.
Alle anfallenden Kosten des Trau-Gottesdienstes sind mit ihrer Kirchensteuerzahlung abgegolten. Sollten Sie allerdings zusätzliche Musik ( Chor / Orchester / Gesang u.a. ) wünschen, dann müssen Sie die anfallenden Kosten für diese Musiker selbst tragen.
In der Regel hat jede Kirche einen geringen Blumenschmuck. Sollten Sie weiteren Blumenschmuck wünschen, müssen Sie ihn selbst besorgen. Sie können eine Gärtnerei beauftragen oder selbst schmücken. Sprechen Sie den Blumen- und Kirchenschmuck beim Traugespräch an.
Sprechen Sie mit Ihrem Pastor im Traugespräch darüber. Nach kirchlichem Verständnis wird eine Ehe auf Dauer geschlossen. Formulierungen, die eine zeitliche Begrenzung ausdrücken oder von einer Beliebigkeit sprechen, sind unpassend. Manche Pastoren haben alternative Texte für das Trauversprechen. Fragen Sie danach und begründen Sie Ihre Sicht.
Evangelische Kirche: Tauf- und Konfirmationsschein, Erlaubnisschreiben zur Hochzeit außerhalb der eigenen Gemeinde = Dimissoriale (nur nötig, wenn sie bei einem anderen als dem eigenen Pastor heiraten). Im Familienstammbuch der Eltern finden Sie einige dieser Unterlagen. Sonst erhalten Sie diese Unterlagen auf Ihrem Pfarramt/Pastorat. - Katholische Kirche: Taufbescheinigungen beider Partner (nicht älter als sechs Monate), Firmungszeugnis (wenn die Firmung nicht auf der Taufbescheinigung vermerkt ist), Ledigennachweis (bei nichtkatholischen Partnern), Personalausweis.
Jeder Trau-Gottesdienst ist ein öffentlicher Gottesdienst, der in der Regel in der Kirche gefeiert wird. In begründeten Ausnahmefällen sind allerdings Alternativen mögllch. Sprechen sie im konkreten Einzelfall ihren Pastor/in auf diese Frage an.