Sie sind hier:
Startseite
> Kirche
> ...in allen Lebenslagen
> Beerdigung
Beerdigung
Einst wurden die Verstorbenen in und rund um die Kirchen bestattet - in der Mitte des gemeinschaftlichen Lebens.
Im 19. Jahrhundert wurden die Friedhöfe an die Ränder der Städte verlegt und der Tod mit einem Tabu belegt. Aber Friedhöfe gehören als Orte der Erinnerung und der Trauer zum Leben.
Die christliche Bestattung geschieht im Vertrauen darauf, dass das Leben ewig ist. Sie ist ein würdiges Geleit für die Verstorbenen und gibt denen Zuspruch und Trost, die zurückbleiben.
Im Gemeindegottesdienst am darauf folgenden Sonntag wird der Verstorbenen gedacht. Ebenso am Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag, bevor am ersten Advent das neue Kirchenjahr beginnt.
Wie lange darf ein Verstorbener im Haus bleiben? Diese und andere häufig gestellte Fragen werden hier beantwortet...
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pastorin, dem Pastor oder dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pastor / Ihre Pastorin wenden.
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle / Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.